Theologie Literatur  
 

Die Theodizee in Härles Dogmatik (S.409-455)                                                       



Der Ort der Theodizee im Aufbau von Härles Dogmatik

Teil B:   Das Weltverständnis des christl. Glaubens

12         Die geschaffene Welt (Schöpfungslehre)

12.1      Der Sinn der Bezeichnung der Welt als „Schöpfung“ oder als „geschaffen“

12.2      Die Geschöpfe

12.3      Das Theodizeeproblem

 

13         Die gefallene Welt (Harmatiologie)

 

1.  Das Theodizeeproblem

1.1          Das Theodizeeproblem

·           Müßte eine Welt, deren innerer Grund die Liebe ist, nicht anders aussehen?

·           Das ist das Feld, auf das sich die Schöpfungslehre einlassen muß.

·           Dieses Problemfeld trägt seit der Wende des 17. und 18. Jh.s die von G. W. Leibniz -
in Anlehnung an Röm 3,4f. (4 Vielmehr sei es so: Gott ist wahrhaftig, jeder Mensch aber Lügner, wie geschrieben steht: «Damit du gerechtfertigt werdest in deinen Worten und den Sieg davonträgst, wenn man mit dir rechtet.» 5 Wenn aber unsere Ungerechtigkeit Gottes Gerechtigkeit erweist, was wollen wir sagen? Ist Gott etwa ungerecht, wenn er Zorn auferlegt? - Ich rede nach Menschenweise. - 6 Das sei ferne! Wie könnte sonst Gott die Welt richten? 7 Wenn aber die Wahrheit Gottes durch meine Lüge überreich geworden ist zu seiner Herrlichkeit, warum werde ich auch noch als Sünder gerichtet? 8 Und sollen wir es etwa so machen, wie wir verlästert werden und wie einige sagen, daß wir sprechen: Laßt uns das Böse tun, damit das Gute komme? Deren Gericht ist gerecht. und ff.) und Ps. 51,6 (Gegen dich, gegen dich allein habe ich gesündigt und getan, was böse ist in deinen Augen; damit du im Recht bist mit deinem Reden, rein erfunden in deinem Richten.) – geprägte Bezeichnung „Theodizee“[1].

 

12.3.1

Dabei stellt sich aus theologischer Sicht sofort die Frage, ob es für den Menschen überhaupt zulässig ist und möglich sein kann, Gott anzuklagen und gegen ihn ein solches Gerichtsverfahren durchzuführen.

 

12.3.2

Sodann ist zu fragen, welche Anklagepunkte in diesem Verfahren eine Rolle spielen.

 

12.3.3

Ebenso ist zu fragen, welche Möglichkeiten es gibt, sie zu entkräften.

 

12.3.4

Abschließend werden wir zu fragen haben, wie dieses Theodizeeverfahren endet und was daraus für die Beschäftigung mit dem Theodizeeproblem folgt.


1.1.1          Bedingungen für die Bearbeitung des Theodizeeproblems

1.1.1.1         Theodizee als Gerichtsverfahren des Menschen gegen Gott?

·           Kann es dem Menschen überhaupt zustehen, Gott anzuklagen und ihn zur Rechenschaft zu ziehen?

·           Paulus hat in Röm 9,20f. alles Erforderliche hierzu gesagt:
“Ja, lieber Mensch, wer bist du denn, daß du mit Gott rechten willst? Spricht auch ein Werk zu seinem Meister: Warum machst du mich so? Hat nicht ein Töpfer Macht über den Ton, aus demselben Klumpen ein Gefäß zu ehrenvollem und ein anderes zu nicht ehrenvollem Gebrauch zu machen?“

·           Und diese Aussage beziehen sich auf einen zentralen Aspekt des Theodizeeproblems, nämlich auf die Frage, wie Gott den Menschen beschuldigen oder bestrafen könne, wenn es doch allein an Gott liege, wessen er sich erbarmt und wen er verstockt (so Röm 9,18f.).

·           Es scheint, man müsse das Theodizeeproblem also auf sich beruhen lassen. Jedoch ist dies nicht vertretbar. So hat die paulinische Argumentation zwei Schwächen (1. Mensch = ein Gegenstand; 2. fiktiver Gesprächspartner kommt nicht in den Blick, der protestiert, daß Gott ihn auch noch für die Verstockung/ Verwerfung beschuldigt)

·           Das Muß für die Theodizee ist folgendes:
Die Theodizeefrage richtet sich letztlich gar nicht gegen Gott, sondern gegen den Glauben an Gott und das menschliche Reden von Gott. Nicht Gott steht vor Gericht, sondern der menschliche Gottesglaube, genauer: der Glaube, daß Gott der Schöpfer der Welt und folglich die Welt Gottes Schöpfung ist. Dieser Infragestellung kann sich niemand unter Berufung auf Röm 9 entziehen, und insofern ist der Rechtsstreit, der unter dem Begriff „Theodizee“ geführt wird, zulässig.

 

1.1.1.2         Theodizee als Akt des Unglaubens?

·           Nun die Frage: Verträgt es sich mit dem Wesen des Glaubens, sich an diesem Theodizeeprozeß zu beteiligen, um Gott oder genauer: den Glauben an Gott gegen vorgebrachte Einwände und Anklagen zu verteidigen?

·           Dahinter steht (bes. H. Lübbe): Ließe sich der Glaube an Gott als den Schöpfer und damit an die Welt als Schöpfung Gottes anhand unserer Maßstäbe von Güte und Gerechtigkeit rechtfertigen, dann wäre damit das Kontingente des Lebens sozusagen „wegerklärt“, und es bliebe für Religion, die nach Lübbes Ansicht im wesentlichen „Kontingenzbewältigung“ ist, kein Bedarf und keine Funktion mehr.

·           Daran für Härle zweierlei problematisch:
a) Religion geht nicht in Kontingenzbewältigung auf.
b) der Glaube wird nicht durch Einsicht oder Erkenntnis überflüssig.

·           Trotzdem ein berechtigter Kern:
von O. Marquard präzise formuliert: „Die Antworten der Theodizee sind ... durchweg unzureichend .... Darum haben wohl diejenigen recht, die dem Vertrauen auf Gott, also dem Glauben das letzte Wort geben, und das nicht zu können ist dann das eigentliche Unglück“.
Marquard konstruiert so keinen Gegensatz zw. Glauben und Theodizee, sondern ein Überbietungsverhältnis à sei nach Härle angemessen

·           Der Glaube muß mit der Unbegreiflichkeit Gottes leben, aber er kann nicht von ihr leben.

 

1.1.1.3         Theodizee als Widerlegung aller Anklagen?

·           Was in der Überschrift zu Wort kommt, ist von Bedeutung, wird aber in der Literatur kaum diskutiert.

·           Die Frage, um die es geht, läßt sich juristisch so formulieren: Wer trägt in diesem Verfahren eigentlich die Beweislast?

·           Müssen die Anklagen gegen Gott bewiesen oder müssen sie widerlegt werden? Diese Frage ist bes. dann bedeutsam, wenn weder der Beweis noch die Widerlegung vollständig gelingt. à Wer hat dann eigentlich den Rechtsstreit gewonnen?[2]

·           Die meisten Abhandlungen zur Theodizee gehen m.E. implizit und unbewußt davon aus, die Beweislast liege beim Angeklagten, er müsse also, um den Rechtsstreit zu gewinnen, die Anklagen widerlegen.

·           In dem Fall zulässig, wenn der Anwalt vorgibt, beweisen zu können, daß diese Welt die Schöpfung Gottes und daß sie darum „die beste aller möglichen Welten“ ist.[3]

·           D.h. dort, wo die Schöpfungsaussage mit Beweisanspruch auftritt, da ist von ihrem Verteidiger zu Recht zu fordern, daß er alle Einwände förmlich widerlege.

·           Insofern ist es sachlich richtig, dem Angeklagten bzw. der Verteidigung grundsätzlich die Beweislast aufzubürden.

 

1.1.1.1 – 1.1.1.3 Fazit

·           Ich sehe keine durchschlagenden theologischen Argumente, die Anlaß geben könnten, sich gar nicht auf das Theodizeeproblem einzulassen.

·           Eine Dogmatik muß sich auf die Anfragen, Einwände und Anklagen einlassen, die mit dem Stichwort „Theodizeeproblem“ zusammenfassend bezeichnet werden.

 


1.1.2          Die konstituierenden Elemente des Theodizeeproblems

·           Tatsächlich ist aber das Wort „Theodizeeproblem“ ein Sammelbegriff, der sehr unterschiedliche, ja unvereinbare Arten der Wahrnehmung und Artikulation einer Spannung oder eines Konflikts zwischen der Erfahrung der Welt und dem Glauben an Gott zusammenfaßt.

·           Die vermutlich ursprünglichste Gestalt, in der dieser Konflikt artikuliert wird, ist die Klage vor Gott oder die klagende Frage an Gott.

·           Bei bsp. Leiderfahrungen (Ps 13,2; Hi 31,35; Ps 22,2) wird stets die Wirklichkeit Gottes und der Glaube an Gott vorausgesetzt.

·           Die klagende Frage und Bitte kann sich aber auch verändern, wenn keine Hilfe zuteil wird:
Die Klage vor Gott kann dabei umschlagen in die Anklage gegen Gott und schließlich sogar in die Absage an Gott (Hi 2,9) und die Bestreitung Gottes (Ps 14,1).

·           In diesen sehr unterschiedlichen und letztlich nicht miteinander zu vereinbarenden Form kann sich der Konflikt zw. Gottesglauben und Welterfahrung artikulieren à zsf. bez. als „Theodizeeproblem“

·           Dieses Problem kann sich jedoch nur dort stellen, wo 2 Erkenntnisse miteinander in Konflikt geraten: eine bestimmte Welterkenntnis und eine bestimmte Gotteserkenntnis.

·           beides nun getrennt zu betrachten und dann zusammen

 

1.1.2.1         Das Übel in der Welt

·           Leibniz hat dasjenige, wodurch das Theodizeeproblem hervorgerufen oder ausgelöst wird, zusammengefaßt in dem (durch die Trad. vorgegebenen) Begriff „Übel“ (malum).

a)   Das metaphysische Übel (malum metaphysicum)
ist der Inbegriff der Übel, die damit geben sind oder daraus resultieren, daß Menschen endliche irdische Wesen sind, also zeitlich, räumlich, in ihrem Wissen und in ihrer Macht begrenzt, d.h.: Geschöpfe und nicht selbst Gott oder Götter.

b)  Das physische Übel (malum physicum)
ist der Inbegriff der Übel, die – vor allem in Gestalt körperlichen und/oder seelischen Leidens – von Menschen (aber nicht nur von ihnen) erlebt und erlitten werden (Krankheit, Naturkatastrophen, Krieg usw.).

c)   Das moralische Übel (malum morale)
ist der Inbegriff der Übel, die von Menschen verübt werden und zu verantworten sind, also das ethische Fehlverhalten, die „Sünde“[4] und Schuld, das Unrecht, das Menschen einander und oftmals auch sich selber antun.

a) – c) Fazit

·           Das Übel ist also nach christlichem Verständnis kein Schein und kein bloßer Mangel, sondern etwas Reales und Wirksames.

·           Diese negativen Erfahrungen rufen als solche Trauer, Wut etc. hervor, aber an sich (noch) nicht das Theodizeeproblem.

·           Das ist erst dort der Fall, wo diese Erfahrungen des Übels mit einem bestimmten Gottesbild konfrontiert werden.

 

1.1.2.2         Ein gütiger Gott als Schöpfer und Herr der Welt

·           Wie man aus der Theodizee Leibniz’ sehen kann, stellt sich das Theodizeeproblem nur dann, wenn von Gott folgende drei Eigenschaften ausgesagt werden:

a)    Allmacht

b)    Allwissenheit

c)    Güte

·           Entfällt auch nur eine dieser Eigenschaften oder wird sie substantiell eingeschränkt, so löst sich das Theodizeeproblem auf.

·           Aus christl. Sicht: alle Versuche verfehlt, die an den Vollkommenheiten Gottes Abstriche machen, um das Theodizeeproblem zu lösen, d.h. nämlich faktisch: den Glauben an Gott preisgeben.

 

1.1.2.3         Das Theodizeeproblem als Konflikt zwischen der Erfahrung des Übels und dem Glauben an Gott

·           Das Theodizeeproblem entsteht nur dort, wo die Erfahrung, daß es wirkliches Übel in der Welt gibt, mit der Glaubensaussage zusammenstößt, daß die Welt von einem gütigen, allmächtigen und allwissenden Gott erschaffen ist.

·           Daß bei diesem Zusammentreffen das Theodizeeproblem entstehen kann, basiert auf einem Analogieschluß, der wie folgt rekonstruiert werden kann:
Wenn Menschen es miteinander gut meinen, dann fügen sie sich, jedenfalls ohne Not, kein Leid zu. Die Einschränkung „ohne Not“ zeigt die menschl. Begrenztheit in seiner Macht und Wissen. Da diese Begrenztheit bei Gott entfällt, scheint der Schluß berechtigt: Wenn Gott seine Geschöpfe lieben würde, dann würde er ihnen keine Über zufügen, ja nicht einmal zulassen, daß ihnen Leid geschieht.

·           Dieser Analogieschluß auch schon implizit im ältesten, philosophischen Text, der das Theodizeeproblem formuliert, nämlich in einem Fragment Epikurs[5]:
“Entweder will Gott die Übel beseitigen und kann es nicht, oder er kann es und will es nicht, oder er kann es nicht und will es nicht, oder er kann es und will es.
Wenn er nun will und nicht kann, so ist er schwach, was auf Gott nicht zutrifft. Wenn er kann und nicht will, dann ist er mißgünstig, was ebenfalls Gott fremd ist. Wenn er nicht will und nicht kann, dann ist er sowohl mißgünstig als auch schwach und dann auch nicht Gott. Wenn er es aber will und kann, was allein sich für Gott ziemt, woher kommen dann die Über, und warum nimmt er sie nicht weg?“

·           Die entscheidende Prämisse (mißgünstig oder liebend) muß noch überprüft werden.

 


1.1.3          Lösungsmöglichkeiten für das Theodizeeproblem

·           Es geht nur um die Lösungsmöglichkeiten, die der Autor in Auseinandersetzung mit der philosophischen und theologischen Tradition gefunden und geprüft hat und nun selbst verantworten muß.

 

1.1.3.1         Das metaphysische Übel als Konsequenz des Unterschiedes zwischen Gott und Geschöpf

·           Das metaphysische Übel, d.h. die Begrenztheit, die mit der Geschöpflichkeit gegeben ist oder aus ihr resultiert, wirft allem Anschein nach die geringsten Probleme auf.[6]

·           Diese Begrenztheit menschlichen Wissens ist übrigens ein Grund dafür, warum alle Theodizeeversuche, die einen Beweisanspruch erheben, notwendig scheitern[7].

·           Die Unmöglichkeit einer Theodizee mit Beweischarakter ist selbst ein Element oder eine Konsequenz der Endlichkeit menschlichen Wissens, die ein malum metaphysicum darstellt.

·           Hier könnte sich doch gerade an dieser Stelle existentiell das entscheidende Problem verbergen. Ist es vielleicht gerade die Unvollkommenheit, das Nicht-sein-können-wie-Gott, das vom Menschen als Stachel empfunden wird und sich im Theodizeeproblem artikuliert?[8]

 

1.1.3.2         Die Möglichkeit des moralischen Übels als Preis personaler Freiheit

·           In P. Tillichs Systematischer Theologie: „Das moralische Übel ist die tragische Folge kreatürlicher Freiheit.“ Dieser Satz wäre überzeugender, würde er von der Möglichkeit des moralischen Übels oder von seiner Zulassung sprechen und nicht vom moralischen Übel.

·           Moralisches Übel = die Verletzung oder gar Zerstörung der Beziehungen der Menschen untereinander, zu sich selbst und zu Gott.

·           Moralisches Übel ist ein Übel, das – per definitionem - nicht sein soll. Und doch wäre aus der Sicht des christl. Glaubens jeder Versuch, das moralische Übel durch gentechnische oder psychische Manipulation, auf neurochirurgischem oder medikamentösem Weg aus der Welt zu schaffen, kompromißlos abzulehnen, denn alle solche Eingriffe würden die Personalität des Menschen und damit seine personale Identität zerstören. Ein wesentliches Element dieser Personalität die die Freiheit, die darin besteht, auf das Angeredetwerden durch den Mitmenschen spontan mit ja oder nein zu antworten.

·           Der Mensch wird gewiß nicht dadurch zum Menschen, daß er Böses tut, aber er ist nur so Mensch, daß er Böses tun kann. Wer einem Menschen diese Fähigkeit nimmt, zerstört dessen Personalität. Wenn man dies kategorisch ablehnt, so geht man bewußt oder unbewußt davon aus, daß personale Freiheit ein so hoher Wert ist, daß als Preis für sie die Möglichkeit des moralischen Übels in Kauf zu nehmen ist.

·           Aber: Hätte ein gütiger Gott nicht wenigstens die Spannweite menschlicher Bosheit einschränken können?
Hierbei zeigt sich zweierlei:

a)   Es gibt keine irgendwie plausibel zu machenden Grenze, diesseits derer das moralische Übel akzeptabel wäre.

b)  Eine Einschränkung der Möglichkeit zum Bösen ist nur denkbar als gleichzeitige Einschränkung der Freiheit zum Guten.

·           Deswegen führt der Gedanke der quantitativen Reduktion von Handlungsmöglichkeiten nicht weiter. Es muß also dabei bleiben: Die Möglichkeit des moralischen Übels ist der Preis personaler Freiheit.

·           Eine Schöpfung ohne dieses „Gut“ könnten wir nicht als „bessere Schöpfung“ bewerten. Aber auch hier bleibt zweifellos ein schmerzlicher Stachel.

 

1.1.3.3         Das physische Übel und die Reifung des Menschen

·           Man sieht nicht (jedenfalls nicht ohne weiteres), wofür das physische Leid der unvermeidliche Preis sein sollte oder könnte. Hier tritt vor allem der genannte (s.o. 1.1.2.3) „Analogieschluß“ in Kraft, der besagt, daß Liebende den Geliebten doch ohne Not kein Leid und keine Schmerzen zufügen.

·           Wie aber kann für Gott eine solche „Not“ bestehen?

·           In seinem Roman „Brave New World“ hat A. Huxley die Fiktion einer leid- und leidensfreien Welt durchgespielt.
Huxley kommt zu dem m.E. überzeugenden Ergebnis: Eine solche Welt ohne Leiden (und Böses) wäre keine menschlichere Welt, sondern eine Form der Entmenschlichung, ja eine Art Hölle, weil hier keine menschliche Reifung und kein wirkliches Fühlen mehr möglich wäre.

·           Von daher scheint sich eine überzeugende Rechtfertigung für das physische Übel zu ergeben: Es ist notwendig als Preis personaler Entwicklung und menschlicher Reifung und insofern generell gerechtfertigt. à aber nur eine Teilwahrheit, da man am Leiden auch zerbrechen kann.

·           Diese anthropologischen Überlegungen zeigen zwar einen Ansatz, aber dieser bleibt ambivalent. Er wäre erst überzeugend, wenn sich zeigen ließe, daß allen Menschen, ja Kreaturen „alle Dinge zum Besten dienen müssen“ (Röm 8,28). à ist eine Hoffnungsaussage, die neue Erkenntnisse ermöglichen will. Ihre theol. Begründung:

·           Nach bibl. und reform. Verständnis ist die Person Jesu Christi als der „für uns“ Gekreuzigte der Grund dieser Hoffnung. Dabei wird der Kreuzestod verstanden als: das Ereignis der Selbstoffenbarung der göttlichen Liebe zum Heil der Welt (Joh 15,13; Röm 5,10). In diesen Aussagen ist vorausgesetzt, daß Liebe die Bereitschaft zum Leiden um des Geliebten willen einschließt.

·           Der Zusammenhang von Liebe und Leiden, der sich vom Kreuz Christi her auftut, könnte das Tragfähigste sein, was vom christl. Glauben her zur Realität des (physischen) Übels in der Schöpfung zu sagen ist.
Hier hat auch der von Elert, Bonhoeffer und Moltmann betonte Gedanke der mitleidenden Gegenwart Gottes in der Welt seine Bedeutung und seinen Ort.

·           Beide Überlegungen können aber nicht zeigen (damit wäre Kants Forderung Genüge getan, „durch förmliche Widerlegung aller Beschwerden des Gegners“ zu zeigen), daß alles Leiden einen guten Sinn hat à muß vom Betroffenen selbst erschlossen werden und geschieht meist erst im nachhinein.

·           Von solchen Erfahrungen her läßt sich dann mit Gewißheit sagen, daß das eigene Leben (und insofern auch diese Welt) ohne alles physische Übel keine menschlichere oder bessere, sondern eine ärmere Welt wäre. Aber das läßt sich nicht im Blick auf alles mögliche Leiden generalisieren.
nicht davon abzuleiten à Leid gleichgültig zusehen; Leid muß Menschen od. Tieren zugefügt werden

·           Wohl aber folgt daraus, daß Leiden als mögliches Element einer guten Schöpfung angenommen und bejaht werden kann. D.h.: Das Vorhandensein von physischem Übel widerlegt als solches nicht den Glauben an Gott als den Schöpfer der Welt.

·           Ein mögl. Gegenargument dazu: In der eschatologischen Hoffnung des christl. Glaubens = Übel als überwunden zu sehen, also muß der neue Himmel u. Erde der irdischen Welt qualitativ überlegen sein. Mündet in der Frage:
Wenn Gott der Schöpfer des Himmels und der Erde ist und wenn es die Bestimmung der Schöpfung ist, eschatologisch zum neuen Himmel und zur neuen Erde zu werden, warum hat Gott dann nicht gleich diesen neuen Himmel und die neue Erde erschaffen?

·           In den bisherigen Ausführungen dieser Dogmatik zum Wesen des christl. Glaubens, zum Wesen Gottes und zum Sinn des Schöpfungsglaubens ergab sich durchgängig ein dynamischer, teleologischer Zug, der dem christl. Glauben zu eigen ist. Dabei ist die Kernfrage, ob es für den christl. Glauben letztlich nur darauf ankommt, daß das Bestimmungsziel der Welt und des Menschen erreicht wird, oder auch darauf, wie, d.h. auf welchem Wege dieses Ziel erreicht wird.

·           Von den Ausführungen über Gottes Wesen als Liebe und über die Bestimmung des Menschen zur Gottebenbildlichkeit her ergibt sich, daß der Weg zu diesem Ziel ein essentielles Element und daß die Zielangemessenheit des Weges ein ausschlagendes Kriterium ist.

·           Die Liebe und ihr Wesen heben dabei nicht auf, daß auch Glaubenden auf diesem Weg seufzen und sich nach dem Hoffnungsziel sehnen, an dem das Übel abgetan und das Alte def. vergangen ist (Röm 8,22f.).

·           Der christl. Glaube sehnt sich auch deshalb nach diesem Ziel, weil sich damit die – begründete – Hoffnung verbindet, im „Licht der Herrlichkeit“[9] zu erkennen, was wir jetzt ahnen, vermuten, bezweifeln oder glauben:
daß der Gott, dessen Wesen sich in Jesus Christus zum Heil der Welt erschlossen hat, der schöpferische Grund dieser Welt ist, in der es so unbegreifliches Übel gibt.

 


1.1.4          Ergebnis und Folgerungen

1.1.4.1         Der Ausgang des Theodizeeproblems

·           Insofern ist der Prozeßausgang allem Anschein nach offen. Kann sich der (christl.) Glaube damit nicht einigermaßen „trösten“? Zwar gelingt es ihm nicht, alle Einwände zu widerlegen; aber es gelingt auch der Anklage nicht, den Glauben an Gott und das Geschaffensein der Welt zu widerlegen.

·           Der Schöpfungsglaube ist zwar argumentativ nicht zu widerlegen, aber: „Das Gefühl empört sich dagegen“.

·           Mit diesem Hinweis ist das Theodizeeproblem auf die Ebene gebracht, auf der es am intensivsten wahrgenommen, erlebt und erlitten wird: auf der Ebene des Gefühls.

·           Die Eröffnung der Möglichkeit der Klage (die auf Erhörung hoffen kann) ist das theologische Kriterium des angemessenen Umgangs mit dem Theodizeeproblem.

 

1.1.4.2         Der Sinn der Beschäftigung mit dem Theodizeeproblem

·           Von daher könnte sich die Überlegung nahelegen, das Theodizeeproblem auf sich beruhen zu lassen oder in einem weiteren Schritt den Menschen recht zu geben, die sagen: „Wir folgen unserem Gefühl: Eine Welt mit solchen Übel kann nicht von einem allmächtigen, allgütigen Gott erschaffen sein“.

·           Welche Konsequenz hätte es, wenn der Theodizeeprozeß so ausginge und wenn die Theologie so mit dem Theodizeeproblem umginge?

 

a) Theodizee und Anthropodizee

·           In O. Marquards „Rechtfertigung“ = Ergebnis und Konsequenz des Theodizeeprozesses wie folgt:
“Die moderne Geschichtsphilosophie ist die Radikalisierung der Theodizee durch den Freispruch Gottes wegen der erwiesensten jeder möglichen Unschuld: der Unschuld der Nichtexistenz. Durch diesen Atheismus ad maiorem Dei gloriam wird der Mensch der Erbe der Funktionen Gottes: nicht nur seiner Funktion als Schöpfer, sondern – eben darum – auch ... seiner Funktion als Angeklagter der Theodizee.“

·           à diesen Vorgang bezeichnet Marquard als die Verwandlung der Theodizee in die Anthropodizee.

·           Nimmt Zustand von der Rechtfertigungslehre in den Blick: der Mensch als Angeklagter vor Gott. Aber dieses Gerichtssituation hat sich im Durchgang durch die Theodizee an einem entscheidenden Punkt verändert:
Mensch kann Gott nicht begnadigen à bei der Verwandlung der Rechtfertigungslehre des Sünders in der Theodizee Gottes = „Verlust der Gnade“
à d.h. Anklage wird gnadenlos auch dort, wo der Mensch (an Stelle Gottes) um Angeklagten wird

·           Damit befindet sich der Mensch in der Anthropodizee in einem Zustand gnadenlosen Angeklagtseins. Er und niemand sonst soll die Über der Welt verantworten. Aber das kann der Mensch nicht. Und darum ist das eine Überforderung.

 

b) Das Theodizeeproblem als Artikulation des Übels

·           In dem Maße, in dem sich zeigt, daß der Mensch nicht dazu in der Lage ist, die Verantwortung für den Zustand der Welt zu tragen, gewinnt eine andere mögliche Konsequenz an Bedeutung:
der Nihilismus als definitiver Verzicht auf die Annahme eines höchsten Bestimmungszieles der Welt und des Menschen. In einer nicht von Gott erschaffenen und darum auch nicht zur Vollendung bestimmten Welt verliert das Übel seinen Charakter als Rätsel oder Skandal und wird zur erwartbaren Normalität.

·           ..., aber einen Erklärungsbedarf für die Existenz des Übels gibt es unter nihilistischen Bedingungen ebensowenig wie eine begründete Hoffnung auf einen neuen Himmel und eine neue Erde.

·           Für den nihilistischen Atheismus wird das Übel zu etwas Normalem, mit dem man sich abfinden muß.

·           Demgegenüber findet sich der Glaube an Gott als Schöpfer der Welt nicht mit dem Übel ab, er protestiert im Namen der göttlichen Bestimmung und Verheißung gegen das Übel in der Welt, auch wenn er selbst keine zufriedenstellende Antwort auf das Warum des malum in der Hand hat.

·           O. Marquard: auch unzureichende Antworten haben eine wichtige Funktion, nämlich Fragen zu bewahren und offenzuhalten.
So hat auch das christl. Reden von der Welt als Schöpfung auch die Funktion, das Übel der Welt als solches wahrzunehmen und sich nicht einfach mit ihm abzufinden. Das nur dann, wenn es der christl. Glaube aushält, daß er auf die Theodizee keine definitive Antwort hat, sie aber im Vertrauen auf Gott eschatologisch erhofft.

 

c) Der Widerstreit von Glaube und Erfahrung

·           Das Theodizeeproblem ist darum unabweisbar, weil an ihm die Spannung zw. Glauben und Erfahrung ausgehalten und ausgetragen wird, die für den christl. Glauben unter irdischen Bedingungen konstitutiv ist.

·           auch beschreibbar als die Spannung zw. dem rezeptiven und dem produktiven Aspekt der Wirklichkeitserkenntnis des christl. Glaubens:

in rezeptiver Hinsicht
setzt d er Glaube Erfahrung voraus, nimmt sie wahr und interpretiert sie.

in produktiver Hinsicht
läßt der Glaube nach neuer Erfahrung Ausschau halten und ist auf sie hoffend ausgerichtet.

Beides gehört unzertrennbar zusammen. Ist aber auch oft ein innerer Kampf auf Leben und Tod: der Kampf zw. der Bestimmung der Welt und des Menschen zum Heil und der Erfahrung der Realität der Welt und des Menschen, die immer auch gekennzeichnet sind durch Endlichkeit, Leiden und Sünde.

 

·           Die theologische Arbeit am Theodizeeproblem löst diesen Widerstreit nicht auf, aber sie hält ihn offen, und darum ist sie unverzichtbar.

·           Dem muß auch – im Reden wie im Schweigen – der seelsorgerliche Umgang mit dem Theodizeeproblem dadurch entsprechen, daß
- Leiden u. Angst wahrgenommen und zugelassen werden.
- der Raum für die unzensierte Klage vor Gott und Anklage gegen Gott eröffnet und nicht
  verstellt wird;
- die eigene Antwort- und Hilflosigkeit ausgehalten wird;
- mit alledem der Horizont offengehalten wird, in dem sich für die Betroffenen selbst eine
  Antwort oder eine Perspektive der Hoffnung stellen kann.



[1] „Die Grundform einer Theodizee legte er im Jahre 1710 mit seinen „Essais de Théodicée“ vor. Auf sie bezieht sich – in Anknüpfung und Widerspruch – die gesamte folgende Theodizee-Diskussion.“ (S.439)

[2] In Kants Schrift „Über das Mißlingen...“ wird diese Frage zwar nicht diskutiert, wohl aber als entschieden vorausgesetzt, indem er schreibt: „Der Vf. eine Theodizee ... macht sich anheischig, den angeklagten Teil, als Sachwalter, durch förmliche Widerlegung aller Beschwerden des Gegners zu vertreten...“
Die Beweislast trägt demnach eindeutig der Angeklagte, genauer: sein Anwalt. Er muß alle Beschwerden förmlich widerlegen.

[3] Genau das hatte Leibniz mit seiner Theodizee behauptet.

[4] Im folgenden Kap. wird sich zeigen, daß die Gleichsetzung von „Sünde“ mit „ethischem Fehlverhalten“ entscheidende Aspekte des christl. Sündenverständnisses verfehlt.

[5] Fragmente über die Götter, Von der Überwindung der Furcht.

[6] Vielleicht ist Kant deshalb in seiner Kritik an Leibniz auf das metaphysische Über gar nicht eingegangen. Er hat das Problem des metaphysischen Übels ersetzt durch das Problem des angemessenen Verhältnisses zwischen Moralität und Ergehen, also durch das Problem der Gerechtigkeit.

[7] Dies hat Kant in seiner Abhandlung gezeigt.

[8] Als 2 – ganz unterschiedliche – Zeugen für diese Vermutung wurden bereits o. S. 271 Luther und Nietzsche genannt. Nach G. Büchner: Das metaphysische Übel ist zwar relativ leicht verstandesmäßig zu bewältigen, aber emotional und existentiell ein tiefsitzendes Problem berührt.

[9] Vgl. dazu den Schlußabschnitt von „De servo arbitrio“, in dem Luther aus seiner Sicht zum Theodizeeproblem Stellung nimmt.